FÜHRERSCHEIN KLASSE B
Das solltest du über die Fahrerlaubnis der Klasse B wissen.
Für viele junge Menschen ist der Erwerb des Führerscheins ein neuer und aufregender Lebensabschnitt auf dem Weg zur Unabhängigkeit. Wir möchten dich über einige Besonderheiten der Klasse B informieren. Diese Kraftfahrzeuge darfst du führen wenn du das 18. Lebensjahr erreicht hast: Fahrerlaubnis Klasse B PKW mit manuellem Schaltgetriebe und Automatikgetriebe PKW mit einer Gesamtmasse von 3500Kg Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz) Fahrzeuge mit Anhängerkupplung o Anhänger mit einer Gesamtmasse bis 750Kg o Landwirtschaftliche Zugmaschinen als Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h Fahrerlaubnis Klasse L: Bestandteil der Klasse B - Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40km/h Fahrerlaubnis Klasse AM: Bestandteil der Klasse B - Zweirädige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h Gültigkeit Die Gültigkeit des Führerscheins beträgt 15 Jahre ab dem Ausstellungstag und muss danach umgetauscht werden. Diese Regelung dient dazu den Namen des Führerscheininhabers und das Passbild aktuell zu halten. Fahrausbildung Möchtest du dich über den theoretischen Teil der Ausbildung informieren? Klicke hier Möchtest du dich über den praktischen Teil der Ausbildung informieren? Klicke hier Möchtest du dich über die Preise informieren? Klicke hier Fahrerlaubnis Klasse BF17 Du bist nicht volljährig und möchtest dennoch den Führerschein der Klasse B machen? Kein Problem! Klicke hier Solltest Du weitere Fragen haben, erreichst du uns unter: 0221 / 42 30 28 76
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Für viele junge Menschen ist der Erwerb des Führerscheins ein neuer und aufregender Lebensabschnitt auf dem Weg zur Unabhängigkeit. Wir möchten dich über einige Besonderheiten der Klasse B informieren. Diese Kraftfahrzeuge darfst du führen wenn du das 18. Lebensjahr erreicht hast: Fahrerlaubnis Klasse B PKW mit manuellem Schaltgetriebe und Automatikgetriebe PKW mit einer Gesamtmasse von 3500Kg Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz) Fahrzeuge mit Anhängerkupplung o Anhänger mit einer Gesamtmasse bis 750Kg o Landwirtschaftliche Zugmaschinen als Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h Fahrerlaubnis Klasse L: Bestandteil der Klasse B Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40km/h Fahrerlaubnis Klasse AM: Bestandteil der Klasse B Zweirädige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h Gültigkeit Die Gültigkeit des Führerscheins beträgt 15 Jahre ab dem Ausstellungstag und muss danach umgetauscht werden. Diese Regelung dient dazu den Namen des Führerscheininhabers und das Passbild aktuell zu halten. Fahrausbildung Möchtest du dich über den theoretischen Teil der Ausbildung informieren? Klicke hier Möchtest du dich über den praktischen Teil der Ausbildung informieren? Klicke hier Möchtest du dich über die Preise informieren? Klicke hier Fahrerlaubnis Klasse BF17 Du bist nicht volljährig und möchtest dennoch den Führerschein der Klasse B machen? Kein Problem! Klicke hier Solltest Du weitere Fragen haben, erreichst du uns unter: 0221 / 42 30 28 76
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